Urlaub bei uns = Was ist mit Corona?

Wie sieht die derzeitige Covid19-Situation aus

Liebe Gäste,

Eine gute Nachricht: Wir dürfen Sie als unsere Gäste empfangen.

Wir haben seit dem 03.04.2022 eine neue Regelung des Landes Niedersachsen, was bedeutet, dass nur noch eine eng begrenzte Test- und Maskenpflichten gilt.

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes finden Sie hier:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

Die wichtigsten Regelungen ab dem 03. April 2022:

Allgemeine Empfehlungen:
  • Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen
  • Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten,
  • Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus und insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften
Kontaktregelungen:
  • Keine Beschränkungen

Gastronomie

  • Keine Beschränkungen

Beherbergung (Hotel, Pensionen, etc.)

  • Keine Beschränkungen

Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars u.ä.

  • Keine Beschränkungen

Körpernahe Dienstleistungen

  • Keine Beschränkungen

Einzelhandel

  • Keine Beschränkungen

Kinos, Theater, Spielbanken, Zoos, Freizeitparks sowie bei Kulturveranstaltungen etc.

  • Keine Beschränkungen

Nutzung von Sportanlagen

  • Keine Beschränkungen

Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 50 bis 2.000 Personen)

  • Keine Beschränkungen

Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 2.000 Personen)

  • Keine Beschränkungen

Versammlungen unter freiem Himmel (Kundgebungen, Demonstrationen etc.)

  • Keine Beschränkungen

Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

  • nur mit negativem Testnachweis und FFP2
  • gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene

Besuche in Heimen und Einrichtungen

für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
  • nur mit negativem Testnachweis und FFP2
  • gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene

Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.

  • FFP2-Maske

Öffentlicher Personen- und Nahverkehr (incl. Bahnhöfe, Haltestellen etc.)

  • FFP2-Maske

Was bedeutet das für Sie?

Quelle: Land Niedersachsen

Wir hoffen, dass wir Ihnen damit etwas die Sorge vor einem Urlaub bei uns im „Auszeit – Das Ferienhaus“ etwas nehmen können und Sie den Urlaub bei uns genießen können.